Hallo ans Forum,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin:
Aktuell möchte ich den Zugewinn berechnen.
Die Eheleute sind Gesamtschuldner der Finanzierung für die Immobilie, die im Eigentum der Ehefrau steht (das hatte haftungsrechtliche Gründe, da der Ehemann selbständig ist).
Gehören die Schulden jetzt zu je 1/2 in das Endvermögen oder sind die Schulden in voller Höhe ins Endvermögen der Ehefrau einzustellen?
Danke und liebe Grüße
Schachterlteufel
Immobilie Alleineigentum - Schulden gemeinsame Haftung - Zugewinn?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 990
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4497
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
uff, das ist ja schon Rechtsberatung. Ich fürchte, da wird man sich irgendwie einigen müssen, ne Haftungsentlassung aus dem Kredit gegen kein Zugewinn aus der Immobilie oder so. Frage ist, ob sich die Bank darauf einlässt. Ehevertrag gibts offenbar nicht? Frage mich, wieso die Bank ursprünglich so einer Finanzierung zugestimmt hat, Haftung hin oder her, normal gibts kein Geld ohne Gegenwert, also hier Eigentum am Haus. Gibts ausser dem Haus denn ne Sicherheit des Mannes?
Grundschuld? Machst du jetzt das notarielle zum Haus oder nur Scheidungsfolgevereinbarung im FamR guck zB hier https://www.heid-immobilienbewertung.de ... gen%20sind.


-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 990
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
Stimmt - sry
Ich soll hier den Anspruch auf Zugewinn des Ehemannes (= Nichteigentümer) geltend machen.
Die Immobilie ist inzwischen verkauft und die Schulden sind getilgt - zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages bestand aber noch das Alleineigentum und die Gesamtschuld....
Ich soll hier den Anspruch auf Zugewinn des Ehemannes (= Nichteigentümer) geltend machen.
Die Immobilie ist inzwischen verkauft und die Schulden sind getilgt - zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages bestand aber noch das Alleineigentum und die Gesamtschuld....
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4497
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
da das Haus verkauft ist würde ich mal sagen, dass man das lieber vor dem Verkauf hätte regeln sollen. Wurde das Haus denn deutlich über dem Anschaffungspreis verkauft? Sprich war es lange im Eigentum? gab es da ne Wertsteigerung? wenn es nur +/- null verkauft wurde würde ich da ja keine Arbeit rein stecken. Wie der Jurist so schön sagt: kommt drauf an.

-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 990
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
das Haus war nur im Endvermögen - daher kommt es meiner Meinung nach nicht auf eine mgl Wertsteigerung an, sondern lediglich auf den tatsächlichen Verkaufswert abzüglich der Finanzierung.