Beschwerde per beA

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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*Birgit*
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#1

30.10.2024, 09:48

Hallo zusammen,

meine Chefin hat eine Beschwerde gegen einen Umgangsbeschluss beim AG -Familiengericht- (im Adressfeld) per beA eingereicht. Die Beschwerde hätte jedoch laut Beschluss beim AG (andere Adresse) eingereicht werden soll. Das ist ja per beA der gleiche Posteingang. Gilt die Beschwerde jetzt als korrekt eingegangen?

Bin mir jetzt selbst unsicher. Vielen Dank für Eure Antwort!
Viele Grüße Birgit
Husky98
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#2

30.10.2024, 10:19

*Birgit* hat geschrieben:
30.10.2024, 09:48
Gilt die Beschwerde jetzt als korrekt eingegangen?
Ich verstehe den Sachverhalt so, dass es bei dem betreffenden Gericht nur eine beA-Adresse gibt. Unter dieser Voraussetzung wäre die Beschwerde formgerecht eingelegt worden.
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*Birgit*
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#3

30.10.2024, 10:23

Richtig :-) Okay, danke Dir!
Viele Grüße Birgit
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paralegal6
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#4

30.10.2024, 10:30

hi, ist bei Notariat nicht so ganz richtig. Bei 2 Postanschriften hat beA eigentlich auch 2 eigene Fächer. Wenn es 1 Fach ist denke ich, es ist angekommen. Sicherheitshalber mal anrufen
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*Birgit*
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#5

30.10.2024, 10:36

:patsch Okay, sorry bin ich verrutscht. Vielleicht kann das jmd. verschieben
Viele Grüße Birgit
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