Sorgerechterklärung von 2 nichtverheirateten Personen

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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Rich
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#1

06.12.2023, 16:03

Eine Sorgerechterklärung kann normalerweise ggü. dem Jugendamt oder Notar abgegeben werden.

Wie kann ein Antrag aussehen wenn man es über ein Notar formuliert?

Vaterschaft ist anerkannt - es handelt sich hier um keine Eheleute.

Kann mir jemand helfen oder Ratschläge geben? Vielleicht gibt es gute Hilfen aus Büchern, Streifzügen oder so? :kopfkratz
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paralegal6
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#2

07.12.2023, 09:37

ich kenne das ausschließlich über das Jugendamt
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Resa
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#3

07.12.2023, 14:30

Stichpunkte die wohl in die Urkunde müssten (ohne Gewähr; ich weiß auch nicht, woher wir die Informationen hatten, möglicherweise Internetseiten Jugendamt / Standesamt / beck-online-Suche):

1. Notarfeststellung, dass keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft bestehen
2. Anerkennung Person X (Vater), der Vater des Kindes XY, geb. am etc. zu sein, dessen Mutter XX ist.
3. Zustimmung der XX zu der Anerkennung der Person X
4. welchen Namen das Kind tragen soll. (§ 1617a BGB) Mit Zustimmungserklärung des X.
5. Versicherung beider Eltern, das die Vaterschaft eines anderen Mannes nicht existiert.

Begl. FK der Urkunde an Jugendamt und Standesamt
Resa
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#4

07.12.2023, 14:40

Entschuldigung - es ging ja um Sorgerecht nicht Anerkennung:

Sorge:
Stichworte:
Eltern erklären sind verheiratet/nicht verheiratet usw. und die Eltern des Kindes Xy zu sein.
Welchen Namen das Kind tragen soll.
Dass V die Vaterschaft anerkannt hat (UR Nr. …)
Staatsangehörigkeit Eltern
Übereinstimmende Erklärung, dass sie die elterliche Sorge übernehmen wollen.
Notar: Überzeugung Geschäftsfähigkeit
Belehrungen Notar über Personensorge / Vermögenssorge auch im Falle der Trennung gem. Gesetz (darf ich hier nicht näher ausführen, §§ wurden nicht benannt – beck-online Suche ?)
1 begl. FK an Jugendamt

(ging um gemeinsames Sorgerecht)
Notariatsoldie
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#5

07.12.2023, 21:10

Die Urkunde könnte etwa so aussehen:

"Die Erschienenen baten um die Beurkundung der nachfolgenden Sorgeerklärung:

Wir sind nicht miteinander verheiratet.

Ich, …, bin Mutter des Kindes …, geb. am … in …
Ich, …, habe die Vaterschaft für dieses Kind - mit Zustimmung der Mutter - am … anerkannt.

Wir erklären, dass wir die elterliche Sorge für das noch ungeborene Kind gemeinsam übernehmen wollen.

Wir sind von dem Notar darüber belehrt worden, dass wir infolge der Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen die Pflicht und das Recht haben, gemeinsam für das minderjährige Kind zu sorgen und dass wir das Kind künftig nur gemeinschaft-lich vertreten können.

Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung unwirksam ist. Er hat ferner darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Sorge nur in Ausnahmefällen vom Familiengericht auf Antrag eines Elternteils aufgehoben werden kann, wenn die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben.

Der Notar hat uns weiter darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, eine beglaubigte Fotokopie dieser Urkunde an das für den Geburtsort des Kindes zuständige Ju-gendamt zum Zwecke der Auskunftserteilung zu übersenden. Er hat dem Jugendamt ferner den Namen und den Geburtsort des Kindes mitzuteilen."

Ich weiß leider nicht mehr, aus welchem Formularbuch ich damals (2019) den Text abgeleitet habe.
Rich
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#6

08.12.2023, 15:30

Vielen Dank für die Antworten, ich nehme mir mal die Akte und schaue ob ich weiterkomme!
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