vollstr. Ausfertigung Trennungs- und Scheidungsfolgenverein.

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
Antworten
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#1

18.09.2019, 14:32

Hallo zusammen,

wir haben vor ein paar Jahren eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet und im Jahre 2014 eine vollstr. Ausfertigung erteilt aus der nach Angabe der Gläubigerin nicht vollstreckt wurde. Nun möchte sie eine weitere vollstr. Ausfertigung haben, da die andere beim Umzug "verschwunden" ist. Der seinerzeit beauftragte Rechtsanwalt hat diese auch nicht mehr.

Meine Frage ist nun, was muss ich der weiteren Erteilung beachten? Brauche ich eine Versicherung, dass die erste abhanden gekommen ist?

Kann ich mittlerweile nach 23803 abrechnen oder nur die Dokumentenpauschale?

Liebe Grüße und Dank
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
salkavalka
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 06.06.2009, 19:20
Beruf: Rechtspflegerin

#2

18.09.2019, 21:48

KV 23804 20 €.

Zu den Voraussetzungen :

https://www.dnoti.de/fileadmin/user_upl ... ht-pdf.pdf

Schuldner sollte angehört werden.
Antworten