vielleicht ist mein Hirn in der Hitze einfach schon geschmolzen, aber ich weiß es gerade einfach nicht:
Wir haben von der Mandantin die ausgefüllten Fragebögen zum Versorgungsausgleich bekommen und schicken diese nun weiter an das Gericht.
Jetzt kam die Frage auf, ob ich von unserem Schreiben eine beglaubigte und einfache Abschrift für die Gegenseite mitschicken muss. Meines Erachtens nicht, aber mit der Begründung: "Ich glaube nicht." gibt sich mein Chef leider nicht zufrieden.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Liebe Grüße
kalinka9