Verkauf durch Nachlasspfleger
Verfasst: 20.03.2024, 12:25
Hallo zusammen,
ich habe einen Kaufvertrag. Verkäufer ist ein Anwalt handelnd als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben aufgrund Bestellungsurkunde. Diese umfasst allerdings nur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, sowie Erbenermittlung. Reicht das für den Verkauf aus?
Der Vertrag muss doch anschließend vom Nachlassgericht genehmigt werden oder? Macht man das dann wie bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung? Mit Doppelvollmacht etc?
Vielleicht weiß jemand Bescheid
ich habe einen Kaufvertrag. Verkäufer ist ein Anwalt handelnd als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben aufgrund Bestellungsurkunde. Diese umfasst allerdings nur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, sowie Erbenermittlung. Reicht das für den Verkauf aus?
Der Vertrag muss doch anschließend vom Nachlassgericht genehmigt werden oder? Macht man das dann wie bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung? Mit Doppelvollmacht etc?
Vielleicht weiß jemand Bescheid