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Verkauf durch Nachlasspfleger

Verfasst: 20.03.2024, 12:25
von Plumbum
Hallo zusammen,

ich habe einen Kaufvertrag. Verkäufer ist ein Anwalt handelnd als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben aufgrund Bestellungsurkunde. Diese umfasst allerdings nur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, sowie Erbenermittlung. Reicht das für den Verkauf aus?

Der Vertrag muss doch anschließend vom Nachlassgericht genehmigt werden oder? Macht man das dann wie bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung? Mit Doppelvollmacht etc?

Vielleicht weiß jemand Bescheid :)

Re: Verkauf durch Nachlasspfleger

Verfasst: 20.03.2024, 17:54
von elena94
Hallo,

ich kann mich erinnern, dass ich vor wenigen Jahren mal so gut wie denselben Fall hatte und habe soeben mal in die alte Akte geschaut (ist natürlich längst abgewickelt) - genau so, wie von dir angedacht, haben wir es damals gemacht. :wink:

"Unser" Nachlasspfleger hatte ebenfalls eine Bestallungsurkunde vorgelegt, in der als Wirkungskreis lediglich die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses aufgeführt worden ist. Offenbar reichte dies für den Verkauf aus. Der Vertrag musste dann durch das Nachlassgericht genehmigt werden. Diese Genehmigung haben wir nach Beurkundung eingeholt und aufgrund Doppelvollmacht entgegengenommen, den Beteiligten mitgeteilt, etc., also analog zum Verfahren in Betreuungssachen.

Re: Verkauf durch Nachlasspfleger

Verfasst: 21.03.2024, 20:23
von Plumbum
Danke liebe Eli! So mach ich das auch jetzt ☺️