Eintragung Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jule69
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#1

08.03.2024, 09:58

Hallo in die Runde, wir möchten zur Sicherung unserer Forderung, dass der Eigentümer eine Grundschuld für uns eintragen lässt. Soweit ist alles geregelt. Ich habe jetzt nur ein Problem mit der Verzinsung zur Sicherung etwaig entstehender Kosten etc. Gibt es da irgendeine Regelung? Wir haben sonst immer 4 % p.a. genommen, keine Ahnung wo dies hier ist. Und die Zinsen verjähren ja eh innerhalb von drei Jahren richtig? Ich habe sowas noch nie gemacht, ich hatte bislang nur Zwangssicherungshypotheken
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#2

08.03.2024, 22:54

Wenn der Mdt freiwillig eine Grundschuld bestellt, gehören die Zinsen zum vereinbarten Rechtsinhalt und müssen vom Eigentümer mit zur Eintragung bewilligt werden. Wenn "soweit alles geregelt" ist, sollte sich eigentlich schon aus der Regelung ergeben, ob die Grundschuld mit Zinsen bestellt wird oder, falls nicht vereinbart, zinslos ist.

Die 4 % stammen wahrscheinlich aus § 246 BGB (gesetzlicher Zinssatz).
Jule69
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#3

10.03.2024, 17:29

Stimmt, das klingt logisch, vielen Dank! und die Zinsen verjähren nach 3 Jahren, richtig? Sorry aber so Grundbuch ist nicht wirklich meins :-(
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