Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir werden aktuell häufiger mit einem, für uns ungewöhnlichen, Anliegen konfrontiert. Grundstückseigentümer möchten für sich selbst ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Als Begründung werden steuerliche Vorteile angegeben. Was doch aber m. E. völlig irrsinnig ist, da die Person weiterhin Eigentümer bleibt. Dadurch liegt doch keine Wertminderung vor... Die Beteiligten legen i. d. R. einen schon vorgefertigten Grundbuchantrag vor, in welchem explizit auf ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2011 (Beschluss vom 14.07.2011, Az: V ZB 271/10) verwiesen wird, wonach die Bestellung eines Nießbrauchrechts am eigenen Grundstück zulässig ist.
Ist euch dieses Phänomen bekannt? Wenn ja, wie geht Ihr damit um?
Nießbrauch am eigenen Grundstück
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Hatten wir bisher noch nicht, aber ein interessanter Beschluss. Inhaltlich geht es darin dort jedoch um die Sicherung der Rangstelle.
Wenn aus steuerlichen Gründen Beglaubigungen / Beurkundungen notwendig sind, bekommen wir fast immer die Aufträge über einen Steuerberater als Ansprechpartner. Wie ist das bei euch?
Wenn aus steuerlichen Gründen Beglaubigungen / Beurkundungen notwendig sind, bekommen wir fast immer die Aufträge über einen Steuerberater als Ansprechpartner. Wie ist das bei euch?
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Das ist bei uns ähnlich. Ich habe einfach mal bei einer bekannten Steuerberaterin nachgefragt. Die meinte jedoch auch, davon noch nichts gehört zu haben bzw. dass ein Nießbrauch am eigenen Grundstück keinerlei steuerliche Vorteile bringen dürfte.Feldhamster hat geschrieben: ↑09.02.2024, 17:44Hatten wir bisher noch nicht, aber ein interessanter Beschluss. Inhaltlich geht es darin dort jedoch um die Sicherung der Rangstelle.
Wenn aus steuerlichen Gründen Beglaubigungen / Beurkundungen notwendig sind, bekommen wir fast immer die Aufträge über einen Steuerberater als Ansprechpartner. Wie ist das bei euch?