Kaufvertrag mit GbR/Bundesland als Erben

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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mitschnurundsiegel
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#1

30.01.2024, 14:24

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier soll ein Grundstückskaufvertrag vorbereitet werden. Eingetragene Eigentümer ist seit 1996 ein Ehepaar in GbR.

Die Ehefrau verstarb 2004 und wurde, aufgrund vorangegangener Erbausschlagungen, von dem Bundesland beerbt, in dem sie zuletzt gelebt hat. Der Ehemann ist einige Jahre später nachverstorben und wurde von den gemeinsamen Kindern beerbt. Erbscheine liegen vor.

Das Land geht davon aus, dass automatisch Miteigentum je zur Hälfte für sich und die Erbengemeinschaft nach dem Vater entstanden ist. Aktuell ist jedoch nicht klar, ob es im GbR-Vertrag Regelungen auf den Todesfall gibt (Fortsetzungsklausel o.ä.), was meines Erachtens ja in jedem Fall noch abzuprüfen wäre. Sofern dort keine Regelungen getroffen wurden, ist die GbR kraft Gesetzes mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst. Aber entsteht in diesem Zusammenhang dann direkt Miteigentum? Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Hat jemand eine Idee?
elena94
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#2

07.02.2024, 10:50

Interessanter Fall... ich würde auch zuerst den GbR-Vertrag prüfen. Sofern es eine Fortsetzungsklausel gibt, die GbR also nicht mit dem Tod des Gesellschafters aufgelöst ist und sich herausstellt, dass sie heute noch fortbesteht, müsste die GbR ja sogar zunächst in das neu GsR eingetragen werden und es müsste Grundbuchberichtigung erfolgen, bevor über das Grundstück überhaupt verfügt werden kann (Verkauf).

Miteigentum je zur Hälfte könnte ich mir nur vorstellen, wenn der Gesellschaftsvertrag hergibt, dass die beiden Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt gewesen sind.
Habt ihr denn die Möglichkeit, an den Vertrag kurzfristig heranzukommen?
Liebe Grüße :wink1
Eli
mitschnurundsiegel
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#3

13.02.2024, 11:16

elena94 hat geschrieben:
07.02.2024, 10:50
Interessanter Fall... ich würde auch zuerst den GbR-Vertrag prüfen. Sofern es eine Fortsetzungsklausel gibt, die GbR also nicht mit dem Tod des Gesellschafters aufgelöst ist und sich herausstellt, dass sie heute noch fortbesteht, müsste die GbR ja sogar zunächst in das neu GsR eingetragen werden und es müsste Grundbuchberichtigung erfolgen, bevor über das Grundstück überhaupt verfügt werden kann (Verkauf).

Miteigentum je zur Hälfte könnte ich mir nur vorstellen, wenn der Gesellschaftsvertrag hergibt, dass die beiden Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt gewesen sind.
Habt ihr denn die Möglichkeit, an den Vertrag kurzfristig heranzukommen?

Wir haben jetzt den Ankaufvertrag von 1990 vorliegen, wonach die Eheleute in GbR erworben haben. Das war es dann aber auch... weiter wurde nichts geregelt. Einen schriftlichen GbR-Vertrag gibt es nicht.
elena94
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#4

13.02.2024, 18:20

Wenn es keinen Vertrag gibt, gelten folglich doch die gesetzlichen Vorschriften zur GbR (§ 705 BGB ff.)
Ich würde also von gleichen Anteilen der Gesellschafter ausgehen, § 709 Abs. 3 S. 3 sowie § 713. Ferner könnte ich mir vorstellen, dass die GbR mit den Erben fortgesetzt wird (§ 724 BGB)... kenne mich da jedoch auch nicht im Detail sooo sehr aus.
Ist dies nicht ein Fall, in dem der Notar selbst auch mal prüfen müsste? 8) :mrgreen:
Liebe Grüße :wink1
Eli
Maximus
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#5

14.02.2024, 10:49

Sehe ich auch so, aber zunächst würde ich schauen, ob vielleicht aus der Grundakte etwas hervorgeht.
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