Teilungserklärungen
Verfasst: 24.01.2024, 16:01
Hallo zusammen,
ich brauche dringend mal euer Fachwissen:
Ein Mandant hat bei uns insgesamt drei Abgeschlossenheitsbescheinigungen abgegeben.
Er hat uns angewiesen, die Teilungserklärung zu erstellen.
Nun vertrete ich ersteinmal die Auffasung, dass insgesamt drei Teilungserklärungen vorzubereiten sind, basierend auf der jeweiligen Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Stimmt ihr mir da zu?
Im betroffenen Grundbuch sind zwei BV.-Nrn. eingetragen.
Sagen wir mal (aus Gründen des Datenschutzes), die erste BV.-Nr. ist die Haus-Nr. 1 und die zweite BV.-Nr. sind die Haus-Nrn. 2 und 3.
Jetzt gibt es für die Haus-Nr. 1 sowie für die Haus-Nrn. 2 und 3 ja jeweils eine separate AB.
Bezüglich Haus-Nr. 1 ist alles klar.
Aber was mache ich mit den Haus-Nrn. 2 und 3.
Ich kann doch jetzt sicherlich nicht einfach je eine Teilungserklärung für die jeweilige Hausnummer, basierend auf der jeweiligen AB vorbereiten, wenn beide Hausnummern unter der gleichen BV.-Nr. im Grundbuch verzeichnet sind, oder?
Wie würde das denn sonst nach Schließung des Grundbuches wegen Aufteilung nach WEG ablaufen. Es kann doch sicherlich nicht ein und dasselbe Grundstück in zwei verschiedene Serien von neu gebildeten Wohnungsgrundbüchern eingetragen werden, oder?
Wie ist dieser Fall also zu handhaben bzw. was ist zu tun?
Ich hoffe, es kann mir da jemand weiterhelfen.
VG, RENA-S
ich brauche dringend mal euer Fachwissen:
Ein Mandant hat bei uns insgesamt drei Abgeschlossenheitsbescheinigungen abgegeben.
Er hat uns angewiesen, die Teilungserklärung zu erstellen.
Nun vertrete ich ersteinmal die Auffasung, dass insgesamt drei Teilungserklärungen vorzubereiten sind, basierend auf der jeweiligen Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Stimmt ihr mir da zu?
Im betroffenen Grundbuch sind zwei BV.-Nrn. eingetragen.
Sagen wir mal (aus Gründen des Datenschutzes), die erste BV.-Nr. ist die Haus-Nr. 1 und die zweite BV.-Nr. sind die Haus-Nrn. 2 und 3.
Jetzt gibt es für die Haus-Nr. 1 sowie für die Haus-Nrn. 2 und 3 ja jeweils eine separate AB.
Bezüglich Haus-Nr. 1 ist alles klar.
Aber was mache ich mit den Haus-Nrn. 2 und 3.
Ich kann doch jetzt sicherlich nicht einfach je eine Teilungserklärung für die jeweilige Hausnummer, basierend auf der jeweiligen AB vorbereiten, wenn beide Hausnummern unter der gleichen BV.-Nr. im Grundbuch verzeichnet sind, oder?
Wie würde das denn sonst nach Schließung des Grundbuches wegen Aufteilung nach WEG ablaufen. Es kann doch sicherlich nicht ein und dasselbe Grundstück in zwei verschiedene Serien von neu gebildeten Wohnungsgrundbüchern eingetragen werden, oder?
Wie ist dieser Fall also zu handhaben bzw. was ist zu tun?
Ich hoffe, es kann mir da jemand weiterhelfen.
VG, RENA-S