Teilungserklärungen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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RENA-S
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#1

24.01.2024, 16:01

Hallo zusammen,

ich brauche dringend mal euer Fachwissen:

Ein Mandant hat bei uns insgesamt drei Abgeschlossenheitsbescheinigungen abgegeben.
Er hat uns angewiesen, die Teilungserklärung zu erstellen.

Nun vertrete ich ersteinmal die Auffasung, dass insgesamt drei Teilungserklärungen vorzubereiten sind, basierend auf der jeweiligen Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Stimmt ihr mir da zu?

Im betroffenen Grundbuch sind zwei BV.-Nrn. eingetragen.
Sagen wir mal (aus Gründen des Datenschutzes), die erste BV.-Nr. ist die Haus-Nr. 1 und die zweite BV.-Nr. sind die Haus-Nrn. 2 und 3.

Jetzt gibt es für die Haus-Nr. 1 sowie für die Haus-Nrn. 2 und 3 ja jeweils eine separate AB.

Bezüglich Haus-Nr. 1 ist alles klar.
Aber was mache ich mit den Haus-Nrn. 2 und 3.
Ich kann doch jetzt sicherlich nicht einfach je eine Teilungserklärung für die jeweilige Hausnummer, basierend auf der jeweiligen AB vorbereiten, wenn beide Hausnummern unter der gleichen BV.-Nr. im Grundbuch verzeichnet sind, oder?
Wie würde das denn sonst nach Schließung des Grundbuches wegen Aufteilung nach WEG ablaufen. Es kann doch sicherlich nicht ein und dasselbe Grundstück in zwei verschiedene Serien von neu gebildeten Wohnungsgrundbüchern eingetragen werden, oder?

Wie ist dieser Fall also zu handhaben bzw. was ist zu tun?

Ich hoffe, es kann mir da jemand weiterhelfen.

VG, RENA-S
Maximus
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#2

24.01.2024, 18:09

Was wünscht der Mandant am Ende eingetragen zu haben?

Soll eine (W)EG Haus 1 und eine WEG Haus 2+3 oder eine WEG1, ne WEG2 und ne WEG3 entstehen?
RENA-S
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#3

25.01.2024, 12:39

Also Haus 1 ist auf einem separaten Flurstück und die WE sind fortlaufend von 1 - 11 durchnummeriert.
Lässt für mich darauf schließen, dass es eine WEG sein soll.

Die Häuser 2 und 3 befinden sich beide auf dem gleichen Flurstück (separat zu dem von Haus 1) und hängen nahtlos aneinander, verbunden über einen Zugang im Kellergeschoss (Technik- u. Heizungsräume).
Die WE des einen Hauses sind mit 4, 5, 9, 10, 11 und 12 nummeriert. Die WE des anderen Hauses sind mit 1 - 3, 6 - 8 und 14 nummeriert. Eine WE 13 scheint es nicht zu geben.
Aufgrund der gewählten Nummerierung und des Umstandes, dass die Häuser zusammenhängen sowie sich auf dem gleichen Flurstück befinden, gehe ich davon aus, dass die Häuser 2 + 3 eine WEG sein sollen.
Es stellt sich mir jetzt nur die Frage, wieso es hierfür zwei separate Abgeschlossenheitsbescheinigungen gibt. Hätte das nicht auf nur lediglich einer AB basieren müssen?
Man kann doch eine Teilungserklärung nicht auf Grundlage von zwei ABen erklären, oder?
Zumindest hatte ich diesen Fall bislang noch nicht.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe!

VG, RENA-S
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#4

25.01.2024, 20:03

Aufgeteilt werden Grundstücke im Rechtssinn, das sind hier 2 in Form von BV Nr. 1 + 2, so dass 2 WEGs entstehen. Da auf einem Grundstück 2 Häuser sind, wäre das eine sog. Mehrhausanlage, also nur eine Gemeinschaft für beide Häuser, die eine Folge von GB-Blattnummern erhält. Die Aufteilungspläne sollen ja immer 1 Haus abbilden, so dass man auf 3 kommt und dann auch auf 3 damit verbundene Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Im Ergebnis also alles OK.
RENA-S
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#5

26.01.2024, 14:30

Ok, vielen Dank.
Dann ist mir jetzt alles klar.
Mir war bislang nur nicht bewusst, dass eine Teilungserklärung auf Grundlage von zwei ABen erklärt werden kann, da ich diesen Fall bisher noch nicht hatte, aber wenn das so funktioniert, umso besser.
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