Zuschreibung bei Tauschvetrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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J.M.
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#1

22.12.2023, 06:35

Hallo zusammen,

ich bin noch nicht solange im Notariat tätig.

Ich habe einen Tauschvertrag von vermessenen Flurstücken vorliegen und habe jetzt in der Auflassung stehen, dass die Grundstücke dem neuen Eigentümer zugeschrieben werden sollen. Reicht es aus, wenn ich einfach die Zuschreibung der Grundstücke beantrage und Bezug nehme auf den § in der Urkunde?

Danke
Feldhamster
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#2

25.12.2023, 15:15

Ja, das reicht.
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#3

28.12.2023, 14:55

Vorsorglicher Hinweis zu den Notarkosten:
Der Antrag auf Bestandteilszuschreibung hat nach §§ 36 Abs. 1, 46 einen Wert von 10 - 20 % des Wertes des als Bestandteil zuzuschreibenden Grundstücks, Gebühr KV 21201 Nr. 4 GNotKG, und ist gegenstandsverschieden zu dem Kaufvertrag (vgl. etwa Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 13. Aufl. 2021, Rn. 3134).

Für Unterstützung zur Entlastung aller Notariate bei schwierigen Notarkosten-Fragen (oder auch Rückstnden allgemein o. Ä.) steht auch in 2024 unverändert mein entgeltliches - günstiges - Angebot "Notarkosten-Dienst" wie bei www.filzek.de beschrieben zur Verfügung.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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