Feststellung fristgerechter Zugang Eigenurkunde

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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IWedepohl
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#1

27.11.2023, 12:10

Hallo zusammen,

ich sitze derzeit an der Abwicklung eines Kaufvertrages mit einem Insolvenzverwalter auf Verkäuferseite. Der Insolvenzverwalter hat den Vertrag binnen einer vertraglich fixierten Frist nachgenehmigt, weshalb in der Urkunde aufgenommen wurde, dass die Notarin zur Feststellung der Einhaltung der Frist durch Eigenurkunde ermächtigt wird. Mein Adressat ist ja in diesem Fall das Grundbuchamt richtig? Und ist Inhalt der Eigenurkunde dann nur die Feststellung der Einhaltung der Frist?

Herzlichen Dank!

Isabelle :thx
Notariatsmann
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#2

28.11.2023, 23:08

Inhalte, die nur fürs GBA interessant sind, packe ich meist einfach mit in den Grundbuchantrag, das Siegel ist bei elekronischer Antragstellung durch die Signatur ja schon automatisch dabei.
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