Feststellung fristgerechter Zugang Eigenurkunde
Verfasst: 27.11.2023, 12:10
Hallo zusammen,
ich sitze derzeit an der Abwicklung eines Kaufvertrages mit einem Insolvenzverwalter auf Verkäuferseite. Der Insolvenzverwalter hat den Vertrag binnen einer vertraglich fixierten Frist nachgenehmigt, weshalb in der Urkunde aufgenommen wurde, dass die Notarin zur Feststellung der Einhaltung der Frist durch Eigenurkunde ermächtigt wird. Mein Adressat ist ja in diesem Fall das Grundbuchamt richtig? Und ist Inhalt der Eigenurkunde dann nur die Feststellung der Einhaltung der Frist?
Herzlichen Dank!
Isabelle
ich sitze derzeit an der Abwicklung eines Kaufvertrages mit einem Insolvenzverwalter auf Verkäuferseite. Der Insolvenzverwalter hat den Vertrag binnen einer vertraglich fixierten Frist nachgenehmigt, weshalb in der Urkunde aufgenommen wurde, dass die Notarin zur Feststellung der Einhaltung der Frist durch Eigenurkunde ermächtigt wird. Mein Adressat ist ja in diesem Fall das Grundbuchamt richtig? Und ist Inhalt der Eigenurkunde dann nur die Feststellung der Einhaltung der Frist?
Herzlichen Dank!
Isabelle