Verkäuferin lebt in USA
Verfasst: 22.11.2023, 11:28
Hallo,
brauche mal Euer Schwarmwissen.
Wir sollen einen notariellen Kaufvertrag vorbereiten. Eine Verkäuferin lebt in den USA. Soweit kein Problem. Allerdings ist die Dame schwer krebskrank und kann die 4-stündige Autofahrt zum nächsten Deutschen Konsulat nicht bewerkstelligen, um dort ihre Unterschrift unter eine nachträgliche Genehmigungserklärung beglaubigen zu lassen.
Da die Notare in den USA keine Juristen sind und nicht die gleichen Befugnisse wie ein deutscher Notar haben, bin ich mir unsicher, ob die Beglaubigung vor einem sogenannten "Notary public" ausreichend ist. Eine Überlegung wäre, ob dieser amerikanische Notar dann eine Apostille beantragen kann und dies dann hier vor dem Grundbuchamt ausreicht.
Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall oder weiß, wie man hier die "Kuh vom Eis" bekommt?
brauche mal Euer Schwarmwissen.
Wir sollen einen notariellen Kaufvertrag vorbereiten. Eine Verkäuferin lebt in den USA. Soweit kein Problem. Allerdings ist die Dame schwer krebskrank und kann die 4-stündige Autofahrt zum nächsten Deutschen Konsulat nicht bewerkstelligen, um dort ihre Unterschrift unter eine nachträgliche Genehmigungserklärung beglaubigen zu lassen.
Da die Notare in den USA keine Juristen sind und nicht die gleichen Befugnisse wie ein deutscher Notar haben, bin ich mir unsicher, ob die Beglaubigung vor einem sogenannten "Notary public" ausreichend ist. Eine Überlegung wäre, ob dieser amerikanische Notar dann eine Apostille beantragen kann und dies dann hier vor dem Grundbuchamt ausreicht.
Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall oder weiß, wie man hier die "Kuh vom Eis" bekommt?