Verkäuferin lebt in USA

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Hasenzahn
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#1

22.11.2023, 11:28

Hallo,

brauche mal Euer Schwarmwissen.

Wir sollen einen notariellen Kaufvertrag vorbereiten. Eine Verkäuferin lebt in den USA. Soweit kein Problem. Allerdings ist die Dame schwer krebskrank und kann die 4-stündige Autofahrt zum nächsten Deutschen Konsulat nicht bewerkstelligen, um dort ihre Unterschrift unter eine nachträgliche Genehmigungserklärung beglaubigen zu lassen.

Da die Notare in den USA keine Juristen sind und nicht die gleichen Befugnisse wie ein deutscher Notar haben, bin ich mir unsicher, ob die Beglaubigung vor einem sogenannten "Notary public" ausreichend ist. Eine Überlegung wäre, ob dieser amerikanische Notar dann eine Apostille beantragen kann und dies dann hier vor dem Grundbuchamt ausreicht.

Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall oder weiß, wie man hier die "Kuh vom Eis" bekommt?
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

22.11.2023, 12:44

Da der Notar in diesem Falle nur die Unterschrift beglaubigt, ist das kein Problem. Apostille ist dann zwingend erforderlich im Nachgang.

Wichtig ist nur, dass der US-Notar die (deutschen) Voraussetzungen einer UB einhält und einen entsprechenden Beglaubigungsvermerk macht. Aus meiner Erfahrung empfiehlt sich immer, dem Notar einen entsprechenden Begl.-Vermerk schon vorbereitet mit zu übersenden.
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