Löschung Restkaufgeld; Erbscheine erforderlich?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Nicessje
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#1

19.10.2023, 17:36

In Abteilung III eines Grundbuches ist folgendes eingetragen: Restkaufgeld über 1.604,-- Reichsmark zugunsten einer Privatperson.
Belege über die komplette Rückzahlung liegen im Original vor.

Das Recht soll im Grundbuch zur Löschung gebracht werden.

Der Gläubiger ist 1945 verstorben.
Für einen Erbnachweis werden eventuell drei Erbscheine benötigt, die noch zu beantragen sind.

Soweit ich mich erinnere, gibt es den klassischen Erbschein nur für Grundbuchzwecke nicht mehr.

Gibt es dennoch hilfsweise etwas ähnliches?

Der Anwalt eines Erben hat bereits angekündigt, dass der Erbe nur tätig wird, wenn der jetzige Eigentümer sämtliche anfallenden Kosten für die drei Erbscheine übernimmt.
Abgesehen davon, dass ich das persönlich für falsch erachte, hoffe ich, dass das Gesetz in einem solchen Fall eine Erleichterung vorsieht.

Ich hoffe, auf fachliche Hinweise.

Vielen Dank im Voraus.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

20.10.2023, 08:57

Hier sollten die Formerleichterungen des §18 GBMaßnG in Betracht kommen.
Nicessje
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#3

23.10.2023, 12:41

Vielen Dank für Ihren Hinweis
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