Löschungsvollmacht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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nofa-südbayern
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#1

02.10.2023, 19:29

Hallo zusammen,

im Überlassungsvertrag habe ich eine Rück-AV mit einer Löschungsvollmacht für den Übernehmer und den jew. Eigentümer mit Vorlage der Sterbeurkunde.

Die Mandanten haben bei mir nun nachgefragt, ob man diese Löschungsvollmacht auch im Grundbuch eintragen "vermerken" lassen kann.
So in der Art wie eine Löschungserleichterung §23 GBO.

Ich hätte dann geschrieben:
Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung der Vormerkung in dem genannten Verhältnis an der nächstoffenen Rangstelle samt Vermerk der Löschungsvollmacht für den jeweiligen Eigentümer des Objektes - gegen Vorlage der Sterbeurkunde -

Hat hier jemand Erfahrungen damit?
Vielen Dank :-)
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