Liebe Kollegen,
ich habe einen Übergabevertrag bei dem die Eltern je 1/2-Miteigentumsanteil haben. Nur der Vater überträgt allerdings seinen Anteil an die Tochter; Mutter bleibt zu 1/2 Eigentümerin.
Für die Mutter soll ein Wohnrecht eingetragen werden. Nach meiner Kenntnis is dies ja so garnicht möglich, da sie weiterhin 1/2-Miteigentümerin ist oder?
Wenn doch, wie kann ich dies einpflegen?
Vielen Dank
Übergabe mit Wohnrecht
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Wohnrecht oder Wohnungsrecht? Was ist mit dem Vater als Übergeber? Wohnt er dort nicht mehr? Aufschiebende Bedingung fällt mir als Stichwort auch noch ein.