Zahlungsnachweise / Meldepflicht FIU

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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stefan2209
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#1

13.09.2023, 19:30

Hallo, alle miteinander,

hier soll ein Kaufvertrag beurkundet werden, bei dem der Käufer einen Anteil an einem Grundstück erwirbt. Den Kaufpreis hat der Käufer schon von ein paar Jahren bar bezahlt hat, und zwar an die derzeitigen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.

Er hat sich also am seinerzeitigen Kaufpreis, den die derzeitigen Eigentümer zu zahlen hatten, als sie den Grundbesitz ihrerseits gekauft haben, beteiligt, ohne selbst ins Grundbuch als Miteigentümer eingetragen zu werden.

Jetzt soll das nachgeholt werden und der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden mit einem Anteil, der seiner Beteiligung am seinerzeitigen Kaufpreis entspricht.

Ich kann die Verkäufer (derzeitige Eigentümer) im Vertrag quittieren lassen, dass sie den Kaufpreisteil des Käufers erhalten haben. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass keine Zahlungsbestätigungen von Kreditinstituten beigebracht werden können, die aber nach § 16a (3) zweiter Satz GwG Voraussetzung sind, dass der Umschreibungsantrag gestellt werden kann, es sei denn ich mache eine Meldung an die FIU, dass ich keine Zahlungsbestätigungen erhalten habe (und höre 5 Werktage nichts von der FIU).

Muss ich, obwohl die Zahlung schon "Ewigkeiten" her ist und bar erfolgte, trotzdem § 16a GwG, der erst seit 01.04.2023 gilt, beachten, also tatsächlich Meldung machen?

Ich gehe im Übrigen nicht davon aus, dass die Ausnahme nach § 16a (5) GwG greift, weil der Gesamtkaufpreis über € 10.000,00 und nur wenn man ihn auf die einzelnen Verkäufer runterrechnet unter € 10.000,00 liegt.
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#2

14.09.2023, 19:31

Wenn damals der Betrag überwiesen wurde, dann reichen dir doch Kontoauszüge aus. Extra Bankbestätigungen sind nicht notwendig.
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stefan2209
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#3

05.11.2023, 22:15

die Zahlung erfolgte seinerzeit in bar
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#4

06.11.2023, 18:16

Ganz ehrlich: wenn ein Kaufpreis in bar bezahlt wurde, keine Quittung vorliegt und keine Eigentumsumschreibung beantragt wurde, womöglich der seinerzeitige Kaufvertrag noch nicht mal notariell beurkundet worden ist, sondern das jetzt erst geschehen soll, dann würde ich auf Nummer sicher gehen und eine Meldung an die FIU machen. Zumal zwischen deiner ersten Anfrage hier und deiner Antwort fast zwei Monate liegen. Da kommt es doch wohl suf ein paar Tage Wartezeit nicht an.
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