Teilungserklärung Flurstück vergessen!

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

11.09.2023, 20:27

Hallo zusammen,

Käufer erwirbt sämtliche Wohn- und Teileigentumseinheiten. Durch Zufall wird nach Verkauf noch ein Grundbuch gefunden, in dem sich noch ein Flurstüvk befindet, welches damals nicht vereinigt und geteilt wurde mit dem Rest.

Nun ist es aber so, dass sich eine der geteilten Garagen auf dem Flurstück befindet. Es gibt also zwei Grundbücher jetzt. Einmal das TE Grundbuch und einmal das Grundstücksgrundbuch


Wie bekomme ich das jetzt zusammen. Kann ich Bezugnehmend auf die seinerzeitige TE erklären, dass das Flurstück vergessen wurde und es mit dem Rest einfach vereinigen ? Bzw. dem einem Grundbuch zuschreiben und dann vereinigen? Sodass Miteigentumsanteile des WE und TE an dem vereinigten Flurstück bestehen? Oder brauche ich hier ne neue Abgeschlossenheitsbescheinigung oder was anderes?

Vielleicht hat einer nen Tip
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Feldhamster
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#2

11.09.2023, 21:32

Mit dem Grundbuchamt telefonieren, was die brauchen bzw haben wollen;-) mir kam die Frage in den Sinn, ob sich durch Hinzufügen des neuen Flurstücks die Miteigentumsanteile ändern.
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Plumbum
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#3

11.09.2023, 21:42

Ahhhh guter Gedanke, ggf. Vereinigung und sodann Neuberechnung der Miteigentumsanteile. Das ist ein Ansatz, mit dem ich arbeiten kann :) manchmal hilft der Gedankenaustausch.

Obwohl die Berechnung von Miteigentumsanteilen eigentlich auch so bleiben könnte. Es handelt sich glaub ich 20 qm oder so. Denke das spielt keine wirkliche Rolle. Vielleicht klappt es ja nur mit einer Vereinigung und Klarstellung,

Beim Grundbuchamt wollte ich tatsächlich auch anrufen, aber derzeit erreicht man da jemanden schlecht. Versuche es morgen mal !
Zuletzt geändert von Plumbum am 11.09.2023, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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