elektronisches Grundbuch :)
Verfasst: 07.09.2023, 11:26
Auch wir kommen jetzt in den "Genuss" des elektronischen Grundbuchverfahrens...
Ganz blöde Frage, gleich zum Anfang:
Die Dokumente, wie z. B. Löschungsbewilligungen, Genehmigungen etc., die ich früher im Original zum Grundbuchamt geschickt habe, kann ich die jetzt ganz normal in die Papierakte heften? Sie werden dann ja nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet... Ist das ok oder sind sie gesondert zu verwahren? Habt ihr dazu irgendwelche Vorschriften? Ich habe in der NotAktVV nichts gefunden
"Früher" hätte ich sie einfach in die Urkundensammlung gepackt, aber wenn ich das jetzt mache, muss ich ja wieder alles für das UVZ scannen, das wollte ich eigentlich vermeiden, wenn es nicht erforderlich ist
Ganz blöde Frage, gleich zum Anfang:
Die Dokumente, wie z. B. Löschungsbewilligungen, Genehmigungen etc., die ich früher im Original zum Grundbuchamt geschickt habe, kann ich die jetzt ganz normal in die Papierakte heften? Sie werden dann ja nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet... Ist das ok oder sind sie gesondert zu verwahren? Habt ihr dazu irgendwelche Vorschriften? Ich habe in der NotAktVV nichts gefunden
"Früher" hätte ich sie einfach in die Urkundensammlung gepackt, aber wenn ich das jetzt mache, muss ich ja wieder alles für das UVZ scannen, das wollte ich eigentlich vermeiden, wenn es nicht erforderlich ist