elektronisches Grundbuch :)

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Segelhoernchen
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#1

07.09.2023, 11:26

Auch wir kommen jetzt in den "Genuss" des elektronischen Grundbuchverfahrens...
Ganz blöde Frage, gleich zum Anfang:

Die Dokumente, wie z. B. Löschungsbewilligungen, Genehmigungen etc., die ich früher im Original zum Grundbuchamt geschickt habe, kann ich die jetzt ganz normal in die Papierakte heften? Sie werden dann ja nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet... Ist das ok oder sind sie gesondert zu verwahren? Habt ihr dazu irgendwelche Vorschriften? Ich habe in der NotAktVV nichts gefunden :kopfkratz

"Früher" hätte ich sie einfach in die Urkundensammlung gepackt, aber wenn ich das jetzt mache, muss ich ja wieder alles für das UVZ scannen, das wollte ich eigentlich vermeiden, wenn es nicht erforderlich ist :wink1
Resa
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#2

07.09.2023, 11:38

Hallo,
wenn mit "Genehmigungen" gemeint ist Genehmigungserklärungen vollmachtlos Vertretener würde ich die Original-GE mit der Haupturkunde zusammennähen und in die Papiersammlung geben und im UVZ die GE als sonstiges Dokument hochladen.

Alles übrige (also Löschungsbewilligungen, Negativzeugnisse etc.) können meiner Meinung nach einfach in der abgelegten Nebenakte bleiben und dann mit der Akte vernichtet werden, da ja bei Aktenablage alles erledigt sein sollte, also alle Löschungen/Anträge.

Jedenfalls habe ich bisher noch nicht weiter darüber nachgedacht und bin auch gespannt auf weitere Rückmeldungen.
Segelhoernchen
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#3

07.09.2023, 12:01

oh, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Mit Genehmigungen meinte ich Genehmigungen vom Landkreis nach dem Grundstücksverkehrsgesetz usw. ..
Die Verwahrung in den Nebenakten war auch mein erster Gedanke, dann mache ich das so, oder findet sich vielleicht noch jemand, der mehr weiß?
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