Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jessy892
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#1
31.08.2023, 14:04
Hallöchen,
wir haben einen Grundstückskaufvertrag wobei der Verkäufer Nachlasspfleger von unbekannten Erben ist. Nach Antrag der betreuungsgerichtlichen Genehmigung folgte der Beschluss des NachlassG bzgl. einer bestellten Verfahrenspflegerin. Ist unsererseits nun momentan was zu veranlassen?
LG+Danke!
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Wiebelle
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#2
31.08.2023, 14:12
Nein. Ihr müsst nun abwarten, dass Verfahrenspfleger und Nachlasspfleger den Kaufvertrag genehmigen. Erst wenn dies erfolgt ist, wird weiter wie sonst verfahren.