Eigentümerermittlung Katasteramt

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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julinda
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#1

02.08.2023, 19:05

Wurdet Ihr schon einmal von einem Mandanten not. beauftragt, Eigentümerdaten beim Katasteramt zu erfragen, die dieser für zivilrechtliche Forderungen benötigt?

Ist das eures Erachtens überhaupt not. zulässig?
Feldhamster
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#2

02.08.2023, 21:01

Der Mandant soll selbst beim Katasteramt nachfragen oder Grundbuchamt. Sonst müsstet ihr das berechtigte Interesse prüfen, Datenschutz beachten etc. Außerdem wüsste ich nicht, wie eine solche Recherchetätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen wäre.
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