Gilt ein Kaufvertrag bei welchem eine Grundstücksverkehrsgenehmigung einzuholen ist, bis zur Erteilung schwebend unwirksam?
Bzw. muss dieser, bei Nichterteilung der Grundstücksverkehrsgenehigung aufgehoben werden oder gilt der Kaufvertrag dann als nicht rechtswirksam zustande gekommen?
Danke schon einmal für Eure Antworten....
Vertrag schwebend unwirksam bis Erteilung Grundstücksverkehrsgenehmigung?
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habt ihr das BADV noch nicht angeschrieben oder wartet ihr nur auf Rückmeldung? wird ja eigentlich vor Beurkundung geprüft
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Nein, wir prüfen das nicht vor Beurkundung. Sondern fordern die Genehmigung in Hessen nach Beurkundung an, wenn erforderlich. BADV ist mir leider kein Begriff.
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na, ohne Infos etwas schwer zu erraten worum es geht. Ist es Land-/Forstwirtschaft?
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Oh, Entschuldigung. Ja, es handelt sich um ein Land-/Forstwirtschaftgrundstück
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ok, gibt nämlich auch noch so etwas ähnliches anders. Vertrag ist genehmigungspflichtig, https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__2.html (Ausnahme §4) und sollte nur 1 Monat dauern, vorher wird im Grundbuch auch nichts eingetragen (vgl. § 184 BGB)
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Ja danke, das ist mir bekannt, dass der Vertrag genehmigungspflichtig ist.
Im Falle des Versagens der Genehmigung (aus welchen Gründen auch immer), muss der Vertrag aufgehoben werden, oder nicht, da er bis zur Erteilung der Genehmigung sowieso schwebend unwirksam war?
Im Falle des Versagens der Genehmigung (aus welchen Gründen auch immer), muss der Vertrag aufgehoben werden, oder nicht, da er bis zur Erteilung der Genehmigung sowieso schwebend unwirksam war?
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Der Vertrag ist bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam. Schwebende Unwirksamkeit bedeutet an sich Unwirksamkeit, jedenfalls bis zu einer eventuellen Genehmigung. Wenn die Genehmigung versagt wird, bleibts bei der Unwirksamkeit, nur ist die dann nicht mehr schwebend.