Vereinigung Flurstücke Belastungen Abt. II u. III

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

19.06.2023, 16:02

Hallo zusammen :)

vielleicht kann mir jemand helfen. Es geht um drei rechtlich selbständige Grundstücke in einem Grundbuch, die aber zusammen eine Fläche ergeben. Ziel der ganzen Geschichte ist, die Flurstücke zunächst zu vereinigen, damit dann am Ende eine Verschmelzung zu einem Flurstück erfolgen kann.

Jetzt meine Frage:

Jedes Flurstück ist in Abteilung II und III unterschiedlich belastet. Abteilung III lässt sich regeln meines Erachtens mit einer Nachverpfändung oder ggf. Löschung sofern das Recht nicht mehr valutiert.

Aber was passiert mit den Dienstbarkeiten ??? Es handelt sich hierbei um Leitungsrechte und Wegerechte und Vorkaufsrechte, die jeweils ein anderes Flurstück betreffen, sowie Vormerkungen zur Eintragung von Dienstbarkeiten.

Muss hier eine Regelung getroffen werden oder bleiben die einfach so im Grundbuch stehen.




Viele Grüße
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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