Löschungszustimmung, betr. GN + U-Begl.-Vermerk
Verfasst: 12.06.2023, 14:19
Hallo zusammen,
wir haben hier eine Löschungszustimmung vorliegen, einer der Eigentümer des Grundstücks steht unter Betreuung. Hierfür die die betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt. Soweit ist es mir klar. Ist es richtig, da es sich um eine einseitige Erklärung handelt, keine sog. "Doppelvollmacht" benötigt wird, da diese Genehmigung "dem anderen Vertragsteil" nicht mitgeteilt werden kann?
Nun wurde der U-Begl.Vermerk wie folgt vorbereitet:
Hiermit beglaubige ich die vorstehenden, heute vor mir geleisteten Unterschriften von
a)
b)
die ich gemäß Art. 13 DSGVO Abs. 1 und 2 informiert habe und die sich mit der Einspeicherung der persönlichen Daten einverstanden erklärt haben.
Herr … handelt nicht für sich persönlich, sondern als bestellter Betreuer für …. Das Original der Betreuerbestellung des Amtsgerichts …. vom …. lag am heutigen Tage im Original vor und wird dieser Urkunde als beglaubigte Fotokopie beigefügt.
Mei¬ne Fra¬ge nach ei¬ner Vor¬be¬fas¬sung im Sin¬ne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG wur¬de von den Er¬schie¬ne¬nen ver¬neint.
Die Er¬schie¬ne¬nen wur¬den da¬rauf hin¬ge¬wie¬sen, dass le¬dig¬lich die Un¬ter¬schrift be¬glau¬bigt wur¬de. Der In¬halt der Ur¬kun¬de und die Rechts¬fol¬gen, mit Ausnahme der Eintragungsfähigkeit gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 GBO, wur¬den nicht über¬prüft, was auch nicht ge¬wünscht war.
…, den ….
N o t a r i n
Meines Erachtens gehören die Informationen warum b) für die Betreute handelt nicht in den Vermerk, sondern vorher (vor den Unterschriften) in die Urkunde. Ich meine dazu auch ein Video von Herrn Tondorf einmal gesehen zu haben.
Sind meine Ansätze richtig oder wie macht ihr das?
wir haben hier eine Löschungszustimmung vorliegen, einer der Eigentümer des Grundstücks steht unter Betreuung. Hierfür die die betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt. Soweit ist es mir klar. Ist es richtig, da es sich um eine einseitige Erklärung handelt, keine sog. "Doppelvollmacht" benötigt wird, da diese Genehmigung "dem anderen Vertragsteil" nicht mitgeteilt werden kann?
Nun wurde der U-Begl.Vermerk wie folgt vorbereitet:
Hiermit beglaubige ich die vorstehenden, heute vor mir geleisteten Unterschriften von
a)
b)
die ich gemäß Art. 13 DSGVO Abs. 1 und 2 informiert habe und die sich mit der Einspeicherung der persönlichen Daten einverstanden erklärt haben.
Herr … handelt nicht für sich persönlich, sondern als bestellter Betreuer für …. Das Original der Betreuerbestellung des Amtsgerichts …. vom …. lag am heutigen Tage im Original vor und wird dieser Urkunde als beglaubigte Fotokopie beigefügt.
Mei¬ne Fra¬ge nach ei¬ner Vor¬be¬fas¬sung im Sin¬ne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG wur¬de von den Er¬schie¬ne¬nen ver¬neint.
Die Er¬schie¬ne¬nen wur¬den da¬rauf hin¬ge¬wie¬sen, dass le¬dig¬lich die Un¬ter¬schrift be¬glau¬bigt wur¬de. Der In¬halt der Ur¬kun¬de und die Rechts¬fol¬gen, mit Ausnahme der Eintragungsfähigkeit gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 GBO, wur¬den nicht über¬prüft, was auch nicht ge¬wünscht war.
…, den ….
N o t a r i n
Meines Erachtens gehören die Informationen warum b) für die Betreute handelt nicht in den Vermerk, sondern vorher (vor den Unterschriften) in die Urkunde. Ich meine dazu auch ein Video von Herrn Tondorf einmal gesehen zu haben.
Sind meine Ansätze richtig oder wie macht ihr das?