Löschungszustimmung, betr. GN + U-Begl.-Vermerk

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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AnjaZ
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#1

12.06.2023, 14:19

Hallo zusammen,

wir haben hier eine Löschungszustimmung vorliegen, einer der Eigentümer des Grundstücks steht unter Betreuung. Hierfür die die betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt. Soweit ist es mir klar. Ist es richtig, da es sich um eine einseitige Erklärung handelt, keine sog. "Doppelvollmacht" benötigt wird, da diese Genehmigung "dem anderen Vertragsteil" nicht mitgeteilt werden kann?

Nun wurde der U-Begl.Vermerk wie folgt vorbereitet:

Hiermit beglaubige ich die vorstehenden, heute vor mir geleisteten Unterschriften von
a)
b)
die ich gemäß Art. 13 DSGVO Abs. 1 und 2 informiert habe und die sich mit der Einspeicherung der persönlichen Daten einverstanden erklärt haben.
Herr … handelt nicht für sich persönlich, sondern als bestellter Betreuer für …. Das Original der Betreuerbestellung des Amtsgerichts …. vom …. lag am heutigen Tage im Original vor und wird dieser Urkunde als beglaubigte Fotokopie beigefügt.
Mei¬ne Fra¬ge nach ei¬ner Vor¬be¬fas¬sung im Sin¬ne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG wur¬de von den Er¬schie¬ne¬nen ver¬neint.
Die Er¬schie¬ne¬nen wur¬den da¬rauf hin¬ge¬wie¬sen, dass le¬dig¬lich die Un¬ter¬schrift be¬glau¬bigt wur¬de. Der In¬halt der Ur¬kun¬de und die Rechts¬fol¬gen, mit Ausnahme der Eintragungsfähigkeit gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 GBO, wur¬den nicht über¬prüft, was auch nicht ge¬wünscht war.

…, den ….
N o t a r i n


Meines Erachtens gehören die Informationen warum b) für die Betreute handelt nicht in den Vermerk, sondern vorher (vor den Unterschriften) in die Urkunde. Ich meine dazu auch ein Video von Herrn Tondorf einmal gesehen zu haben.

Sind meine Ansätze richtig oder wie macht ihr das?
Gruß Anja
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#2

12.06.2023, 18:36

Ja, wir nehmen warum b) handelt in den Text vor der Unterschrift auf, fügen begl. Kopie der Bestallungsurkunde bei und beglaubigen dann nur die Unterschrift des Betreuers.
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AnjaZ
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#3

13.06.2023, 09:28

Vielen Dank.

Danach holt ihr dann nur die betreuungsgerichtliche Genehmigung ein und wenn diese erteilt ist, kann die Löschung beim GBA beantragt werden?
Gruß Anja
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#4

13.06.2023, 19:11

Wenn es um eine reine Löschungszustimmung geht ist mE überhaupt keine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig. Zumindest lese ich § 1850 BGB so. Und wir haben auch noch nie eine eingeholt, sondern den Betreuten und den Betreuer zusammen unterschreiben lassen. Löschung von Grundpfandrechten wurden dann eingetragen.
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