Übersendung KV an Stadt/Gemeinde

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Sarah84
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#1

23.05.2023, 12:30

Hallo zusammen,

Ich bin auf der Suche nach einem Urteil/Rechtsprechung, dass der Stadt bzw Gemeinde nicht ohne weiteres die Übersendung des beurkundeten Kaufvertrages zusteht, um dann erst zu prüfen, ob diese von ihren Vorkaufsrecht Gebrauch macht oder nicht. Ich weiß, dass es da etwas gibt, finde es jedoch nicht wieder.

Vielleicht hat jemand von euch einen Tipp für mich, wo ich das finden kann.

Danke & liebe Grüße!
Oliverreinhardt2
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#2

23.05.2023, 13:05

Hallo,

meinst du das, bzw. das?
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
larifari
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#3

23.05.2023, 17:51

Im DNotI-Report 17/2018 stand da etwas zu drin. Ich meine mich zu erinnern, dass es auch noch etwas Aktuelleres (evtl. von der Bundesnotarkammer) gab, komme aber gerade nicht drauf :-?
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