Angabe lfd. Nr. BV bei Grudnschuldbestellung?
Verfasst: 02.05.2023, 12:32
Hallo Zusammen,
wenn ich bei einem Grundschuldformular lediglich das Grundbuchblatt angebe, da das gesamte Blatt belastet wird, hat das bislang immer ausgereicht bei den Grundbuchämtern. So spare ich mir die ganzen Angaben, wenn es tatsächlich mal mehrere sind. Ich hatte nun ein Grundbuchblatt mit 5 lfd. Nrn. im BV. Habe wieder nur das Blatt angegeben und eine Zwischenverfügung erhalten, dass die Angabe der lfd. Nrn. fehlen.
Weiß jemand, ob das so richtig ist? Ich bin der Meinung, dass die Blatt Nummer ausreichen sollte, sofern das gesamte Blatt belastet wird. Würde jetzt nur ein Teil z.B. lfd. Nr. 1 und 4 belastet werden, dann würde ich das angeben.
Wie macht ihr das bei euch?
VG, Dino
wenn ich bei einem Grundschuldformular lediglich das Grundbuchblatt angebe, da das gesamte Blatt belastet wird, hat das bislang immer ausgereicht bei den Grundbuchämtern. So spare ich mir die ganzen Angaben, wenn es tatsächlich mal mehrere sind. Ich hatte nun ein Grundbuchblatt mit 5 lfd. Nrn. im BV. Habe wieder nur das Blatt angegeben und eine Zwischenverfügung erhalten, dass die Angabe der lfd. Nrn. fehlen.
Weiß jemand, ob das so richtig ist? Ich bin der Meinung, dass die Blatt Nummer ausreichen sollte, sofern das gesamte Blatt belastet wird. Würde jetzt nur ein Teil z.B. lfd. Nr. 1 und 4 belastet werden, dann würde ich das angeben.
Wie macht ihr das bei euch?
VG, Dino