Verwalterzustimmung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

07.03.2023, 10:01

Hallo,
wir haben einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung beurkundet. Zustimmung Verwalter ist erforderlich. Der von Seiten der Verkäuferin benannte Verwalter wurde angeschrieben und teilt nun mit, dass er gemäß Verwaltervertrag zum Verwalter bestellt wurde. Ein Protokoll der Eigentümerversammlung gibt es noch nicht, diese wäre erst für Ende Mai geplant. Der Kaufpreis soll zum 31.03. fließen, die Genehmigung ist die einzige Voraussetzung, die noch fehlt. Der Verwaltervertrag wurde von allen Eigentümern unterzeichnet.
Ich bin jetzt unsicher, wie ich damit umgehen soll. Reicht der Verwaltervertrag zum Nachweis der Verwalterbestellung auch bei Gericht aus?
Feldhamster
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#2

07.03.2023, 18:21

Wie ich die Grundbuchämter kenne würde man Form des § 29 GBO haben wollen (wie sonst auch).
Notariatsoldie
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#3

07.03.2023, 21:58

Meines Wissens reicht die Vorlage des Verwaltervertrages (auch wenn die Unterschriften notariell belaubigt sind) nicht aus, da der Verwalter schließlich von der Eigentümerversammlung zu wählen ist und das Grundbuchamt prüft, ob der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist (Beschlussfähigkeit, ordnungsgemäße Unterzeichnung des Protokolls etc.). Ggf. könnte dem Grundbuchamt ein auszugsweises Protokoll (das sich nur auf die Verwalterbestellung bezieht) in notariell beglaubigter Form eingereicht werden.
Ich würde den Verkäufer über die Situation informieren und ihn darauf hinweisen, dass ohne ordnungsgemäßes Protokoll keine Kaufpreisfälligkeit eintritt. Der Verkäufer wird dem Verwalter dann wohl "aufs Dach steigen" und auf beschleunigte Protokollerstellung drängen. Es ist auch nicht plausibel, dass der Verwalter für die Erstellung eines Versammlungsprotokolls mehr als 2 Monate benötigt.
Ramona A.
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#4

09.03.2023, 13:00

:thx
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