Hallo zusammen,
der Nachlasspfleger der unbekannten Erben veräußert ein Grundstück. Das Nachlassgericht genehmigt.
Das - ortsverschiedene - Grundbuchamt versagt Eintragung mit der Argumentation a. der Nachlasspfleger sei nich ausreichend legitimiert vom Aufgabenkreis her b. es seien Erben vorhanden.
Freue mich über Ideen!
Danke und schönes WE
j