Grundstück Bestandszuschreibung und Vereinigung 890 BGB

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Beginnerlvl1
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#1

30.01.2023, 18:04

Hallo!

Ich habe leider trotz Nachlesen in diversen Kommentaren nicht verstanden wie sich die Bestandzuschreibung (890 II) bzw. Die Vereingung (890 I) im Grundbuch auswirkt.

Entsteht eine neue lfd? Gibt's da nur einen Vermerk? Verschmelzen die lfd miteinander? Ich habe kein Bildmaterial dazu gefunden und erklären konnte es mir im Büro auch keiner.

Und was sind die vor- und Nachteile? Das mit der Erstreckung der Grundschulden habe ich verstanden aber gibt es andere? Und wie wirkt sich das bei einer WEG aus? Muss ich da was beachten wegen der Eigentumsanteile?

Ich bin leider Maximal verwirrt.

Vielen Dank im Voraus!

LG Beginnerlvl1
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