Gleichtige Eintragung unterschiedlicher Gemeimschaftsverhältnisse

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Okudera
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#1

20.01.2023, 13:45

Ist es möglich, zwei Eigentümer eines Grundstücks gleichzeitig in unterschiedlichen Gemeinschaftsverhältnisses eintragen zu lassen?

Hintergrund:
Zwei Erben wollen mit Mitteln des Nachlasses (für den Testamentsvollstreckung angeordnet ist) einen Grundstück kaufen. Der Testamentsvollstrecker ist einverstanden und unterschreibt auch den Kaufvertrag.
Der Nachlass reicht für den Erwerb nicht aus, sie müssen aus privatem Vermögen Mittel beisteuern.

Ein Surrogationserwerb (mit Mitteln der Erbschaft) findet also nur für den Anteil des Grundbesitzes statt, der mit Mitteln der Erbschaft bezahlt wird.
Für diesen Anteil müssen die Erben (weil es eben ein Surogat der Erbschaft ist) in Erbengemeinschaft eingetragen werden; gleichzeitig wird der Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.

Für den weiteren Anteil, der aus privaten Mitteln (außerhalb des Nachlasses) bezahlt wird, findet ein Erwerb nach Bruchteilen statt (ohne Testamentsvollstreckung).

Kann im Grundbuch eingetragen werden:
Abteilung I.
A und B - in Erbengemeinschaft - für einen 1/2 Anteil
A zu einem 1/4 Anteil
B zu einem 1/4 Anteil

Abteilung:
nur lastend auf dem 1/2 Anteil der Erbengemeinschaft: Testamentsvollstreckung ist angeordnet

Ich würde gerne den Kaufvertrag vorbereiten und habe mit der Rechtspflegerin telefoniert.
Diese hat ein Störgefühl und bittet um Nachweise, dass dies so geht.
Ähnliche Einträge sind mir bekannt, wenn sich im Rahmen der der Erbfolge Änderungen im Grundbuch ergeben haben (und eine Person dann in unterschiedlichen Gemeinschaftsverhältnissen eingetragen ist). Sie meint aber, beim rechtsgeschäftlichen Erwerb ginge das nicht so (warum, kann sie nicht sagen).
Ich sehe hier ein klares Bedürfnis. Wie soll es sonst gehen? Alles in Bruchteilen geht nicht und alles in Erbengemeinschaft geht auch nicht.
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