Berichtigung einer Fremdurkunde (Grundschuld)

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Kermelli96
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#1

19.01.2023, 09:49

Guten Morgen, :wink1

wir haben von unserer Mandantin den Auftrag erhalten, ihr Grundbuch schick zu machen.

In ihrem Grundbuch ist eine Grundschuld (ohne Unterwerfung) zu Gunsten von ca. 40 Gläubigern mit unterschiedlichen Bruchteilen eingetragen. Die Grundschuld ist aus dem Jahre 1996, der Notar ist aus dem Amt.

Nun stellte sich bei Bearbeitung leider heraus, dass bei diversen Gläubigern teilweise falsche Geburtsdaten oder falsche Namensschreibweisen eingetragen wurden. Ich habe bereits mit der zuständigen Rechtspflegerin telefoniert. Sie hat leider keine Idee, wie man dieses Problem aus der Welt schafft. Sie sagte wortwörtlich "lassen Sie sich etwas einfallen".

Hat hier jemand eine Idee? Die Berichtigung unter Vorlage einer Geburtsurkunde reicht der Rechtspflegerin nicht aus....

Liebe Grüße

Kerstin
Feldhamster
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#2

20.01.2023, 18:27

Eidesstattliche Erklärungen der jeweiligen Gläubiger in öffentlich beglaubigte Form, in denen der Gläubiger die richtigen Daten angibt mit Bestätigung, dass damals unrichtige Daten eingetragen worden sind, was man nicht bemerkt bzw kontrolliert hat? Verbunden mit der Erklärung, dass man GB-Berichtigung bewilligt und beantragt? Ist nur eine Idee!
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