Löschung alte Sicherungshypothek ohne Berechtigten

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Dino
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#1

29.12.2022, 10:10

Hallo Zusammen,

ich habe gerade schon nach dem Stichwort "Sicherungshypothek" gesucht und auch einiges gefunden. Es bleiben dennoch Fragen offen; vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe einen Grundstückskaufvertrag vorbereitet. Verkäuferin ist eine befreite Vorerbin.

In Abt. III ist eine Belastung eingetragen wie folgt:

Lastend auf dem früheren ¾ Anteil der Frau XXXXX in Frankfurt am Main (Blatt XXX Abt. I Nr. 2 c und 2 d 1):
DM 6.028,38 Sicherungshypothek mit vier von Hundert Zinsen jährlich seit 18.02.1954 aus DM 5.500 für Frau XXXX in New York wegen DM 5.500 Hauptforderung, DM 407,83 festgesetzte Kosten und DM 120,55 Vollstreckungskosten. Im Wege der Zwangsvollstreckung unter Bezugnahme auf das Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.03.1656 –; eingetragen am 17.05.1956; umgeschrieben am 28.09.1988.


Der "frühere 3/4 Anteil", auf dem diese Hypothek lastet, ergibt sich aus dem Grundbuchblatt nicht mehr, da dass Grundstück auf ein neues Blatt übertragen wurde und das vorherige Blatt ist abrufbar. Der Verkäufer, also die Vorerbin, hat keinerlei Unterlagen zu dieser Hypothek oder zu der Dame aus New York.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass es Löschungserleichterung bei so etwas geben kann gem. § 18 GBMaßnG oder auch erwähnt wurde das GBBerG (hier habe ich noch immer nicht verstanden, ob das Gesetz in Hessen nun gilt oder nicht, da immer erwähnt wird, dass die alten Bundesländer wohl unklar seien). Nach § 18 GBMaßnG allerdings darf der Betrag wohl EUR 3.000,00 nicht übersteigen und das wäre in meinem Fall aber so.

Ein Aufgebotsverfahren wäre hier doch möglich, oder? Es gibt keinerlei Anhaltspunkte auf den Gläubiger oder auf Erben des Gläubigers; also gibt es keinen Berechtigten. Die Hypothek ist auch schon 66 Jahre alt. Was soll da noch groß kommen.

Der Käufer will diese natürlich nicht übernehmen - mein Chef wollte es sich einfach machen und hatte einen Passus in den KV aufgenommen, dass die Hypothek nicht valutiert und übernommen wird und, dass der Verkäufer den Käufer aus etwa hieraus resultierenden Risiken freistellt.

Hatte jemand schon mal sowas und hat eventuell ein Muster für ein Aufgebotsverfahren - speziell für solch einen Fall? Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines GS-Briefs habe ich schon einige mal gemacht, aber für den Fall, dass kein Berechtigter vorhanden ist, ist mir neu.

Vielleicht kann mir jemand berichten, der solch Fall schon mal hatte.

Danke im Voraus und schon mal einen guten Start in das neue Jahr!

Vg, Dino :thx
larifari
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#2

06.01.2023, 08:59

Hast Du den Kersten/Bühling im Büro? Unter § 76 Rd. 7 ff. (ab Seite 1466) kannst Du nachlesen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Dino
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#3

23.01.2023, 13:09

larifari hat geschrieben:
06.01.2023, 08:59
Hast Du den Kersten/Bühling im Büro? Unter § 76 Rd. 7 ff. (ab Seite 1466) kannst Du nachlesen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Hallo :) vielen Dank! Das hatte ich auch gefunden und wir haben es jetzt einfach mal mit dem Antrag auf Aufgebot versucht; es gibt sogar ein vorgefertigtes Muster auf der Homepage bei unserem Grundbuchamt. Hoffe, es klappt so.

:thx
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