Namensberichtigung GbR

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Pitt
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#1

22.11.2022, 11:49

Folgender Fall: GbR ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke. Den Gesellschaftern ist nun nach mehreren Jahren aufgefallen, dass die GbR in den Grundbüchern unterschiedlich bezeichnet worden ist.
Die Mandantin heißt korrekt Grundstücksgemeinschaft Mustermann GbR. In den Grundbüchern steht nun z. B. "Mustermann GbR" oder "Grundstücksgesellschaft GbR Mustermann". Der Gesellschafterbestand hat sich nie geändert. Es wurde einfach bei der Eintragung der GbR nicht darauf geachtet, dass da offensichtlich teilweise falsche GbR-Bezeichnungen angegeben worden sind.
Meine Frage: Kann ich hier einfach eine Grundbuchberichtigung wegen eines Schreibfehlers beantragen und mich da auf § 894 BGB beziehen, bewilligt von allen Gesellschaftern der GbR oder was muss hier getan werden, damit einheitlich der korrekte GbR-Name in den Grundbüchern eingetragen wird?
Pitt
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#2

22.11.2022, 12:54

Ich tendiere jetzt zu einer Richtigstellung des Grundbuches.
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