Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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JB86
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#1
14.11.2022, 09:38
Huhu,
wir haben hier einen Erbbaurechtsverlängerungsvertrag. Erschienen sind die Stadt als Grundstückseigentümer, der künftige Erbbauberechtigte und der bisherige Erbbauberechtigte. (Das Erbbaurecht wird in einem weiteren Vertrag auch verkauft!) Das Erbbaurecht, eingetragen bis 2030, wurde um weitere 90 Jahre verlängert und er Erbbauzins erhöht. Es muss hier wohl eine Veräußerungsanzeige gemacht werden. Habe dazu einige Fragen: Wer ist denn als Veräußerer und wert als Erwerber einzutragen? Im Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gibt es ja so gesehen keinen Veräußerer und keinen Erwerber

Wann ist der Verrechnungstag? Und welchen Wert muss ich da eintragen?

Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin

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Knuddel
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#2
15.11.2022, 10:07
Hallo,
ich würde als Veräußerer die Stadt und als Erwerber den neuen Erbbauberechtigten eintragen. Ich gehe mal davon aus, dass in der Urkunde erwähnt ist das dieser das verlängerte Erbbaurecht erwirbt.
Den Wert und den Verrechnungstag würde ich offen lassen. Die rechnen da doch auch irgendwie den Erbbauzins hoch. Wie weiss ich leider auch nicht. Ich hab da nie was eingetragen.
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JB86
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#3
15.11.2022, 12:54
Herzlichen Dank! Das hilft mir weiter!

Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin
