Veräußerungsanzeige bei Erbbaurechtsverlängerung
Verfasst: 14.11.2022, 09:38
Huhu,
wir haben hier einen Erbbaurechtsverlängerungsvertrag. Erschienen sind die Stadt als Grundstückseigentümer, der künftige Erbbauberechtigte und der bisherige Erbbauberechtigte. (Das Erbbaurecht wird in einem weiteren Vertrag auch verkauft!) Das Erbbaurecht, eingetragen bis 2030, wurde um weitere 90 Jahre verlängert und er Erbbauzins erhöht. Es muss hier wohl eine Veräußerungsanzeige gemacht werden. Habe dazu einige Fragen: Wer ist denn als Veräußerer und wert als Erwerber einzutragen? Im Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gibt es ja so gesehen keinen Veräußerer und keinen Erwerber Wann ist der Verrechnungstag? Und welchen Wert muss ich da eintragen?
wir haben hier einen Erbbaurechtsverlängerungsvertrag. Erschienen sind die Stadt als Grundstückseigentümer, der künftige Erbbauberechtigte und der bisherige Erbbauberechtigte. (Das Erbbaurecht wird in einem weiteren Vertrag auch verkauft!) Das Erbbaurecht, eingetragen bis 2030, wurde um weitere 90 Jahre verlängert und er Erbbauzins erhöht. Es muss hier wohl eine Veräußerungsanzeige gemacht werden. Habe dazu einige Fragen: Wer ist denn als Veräußerer und wert als Erwerber einzutragen? Im Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gibt es ja so gesehen keinen Veräußerer und keinen Erwerber Wann ist der Verrechnungstag? Und welchen Wert muss ich da eintragen?