elektronischer Grundbuchverkehr - Erfahrung bei Vollzug und Löschung von Eintragungen?

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Jana47
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#1

12.10.2022, 16:39

Hallo zusammen,

in manchen Bundesländern ist der elektronische Grundbuchverkehr ja schon länger in Gang und ich hoffe, Ihr könnt mir mit Euren Erfahrungen helfen:

Wir (NRW, kein elektronischer Grundbuchverkehr) sind mit der Abwicklung eines Kaufvertrages befasst; das Objekt liegt in Niedersachsen und dort wurde im September 22 auf elektronischen Grundbuchverkehr umgestellt. Die Eintragung der Erwerbsvormerkung und einer Finanzierungsgrundschuld haben wir auch schon erledigt, nun steht Umschreibungsreife kurz bevor verbunden mit Löschungsanträgen in Abt. II und III des Grundbuches. Die Parteien haben im Kaufvertrag die Auflassung erklärt, jedoch hinsichtlich Bewilligung und Antrag den Notar bevollmächtigt.

Ich überlege nun zu mehreren Punkten, wie das am besten im Modul Grundbuch in XNP umgesetzt werden könnte:
  • Zwar gibt es Anträge zu Abt. II und III und auch die Option, die Anträge zu eingetragenen Rechten/Lasten zu stellen, jedoch bezieht sich dies eher auf Rang/Abtretung, nicht auf Löschungen. Macht es Sinn, trotzdem "Auflassungsvormerkung" anzuwählen und "Grundschuld" bei den Anträgen, ohne dort dann konkreter zu werden und im Anschreiben die Löschungsanträge zu stellen? Oder wäre "sonstiger Antrag" zu listen + Anschreiben oder ggf. gar keine Antragserwähnung und nur das Anschreiben?
  • Bei der Eigentumsumschreibung, machen wir das analog ;) derzeit so, dass der Notar im Anschreiben an das Gericht aufgrund erteilter Vollmacht bewilligt und beantragt und wir das Siegel aufbringen. Das digitale "Anschreiben" im Modul Grundbuchamt kann ja durch Signatur "unterzeichnet" werden, d.h. ein Siegel würde fehlen. Mein Impuls ist, das Anschreiben wie bislang analog zu erstellen mitsamt Siegel und es dann einzuscannen, zu beglaubigen und als Anlage zu übermitteln. Wie würdet Ihr das machen?
  • Sind die übrigen einzureichenden Dokumente gem. BauGB und die Unbedenklichkeitsbescheinigung ebenfalls für den elektronischen Versand zu beglaubigen oder reicht ein "einfacher" pdf/a-Scan?
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße in die Runde!
Jana
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