Nachzahlungsvereinbarung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

12.10.2022, 15:07

Hallo,
ich hier einen Sachverhalt, den ich nicht richtig umsetzen kann und bräuchte dazu input:
Herr P. und Frau K. waren mal ein Paar und haben sich eine Immobilie gekauft. Jetzt ist man zerstritten und will sich bezüglich der Immobilie auseinandersetzen.
Herr P. übernimmt das Haus und die eingetragene Grundschuld allein.
Frau K. bekommt 30.000,00 EUR und Haftentlassung.
Jetzt soll noch folgende Regelung umgesetzt werden.
Zugunsten von Frau K soll -grundbuchlich abgesichert- aufgenommen werden, dass für den Fall, dass Herr P. den Grundbesitz innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Eigentumsumschreibung
weiterveräußert, der die im Zeitpunkt der Übertragung bestehende Verbindlichkeit bei der ...Bank übersteigende Kaufpreis hälftig zwischen den jetzigen Eigentümern aufgeteilt wird, wobei der
Ausgleichsbetrag von EUR 30.000,00 aus dem hälftigen Anteil von Frau K in Abzug gebracht wird.

Der Text kommt von der Anwältin von Herrn P.
Es ist mir zwar klar, was gemeint ist, aber wie setze ich das um.
Reicht hier eine Rückauflassungsvormerkung? Oder hat jemand die Idee für eine andere Sicherungsmöglichkeit?
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Jana47
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#2

12.10.2022, 17:01

Wir hatten im Rahmen eines Kaufvertrages mal ein Wiederkaufsrecht vereinbart für den Fall, dass gegen eine Nachzahlungsvereinbarung verstoßen worden wäre (gekauft für zB 10 EUR, Weiterverkauf für 15 EUR, Nachzahlungsverpflichtung über 5 EUR,) + Sicherung des Wiederkaufsrecht durch bedingte (Rück-)Erwerbsvormerkung....

Ein zukünftiger Erwerber würde ja immer ohne diese Vormerkung erwerben wollen, d.h. die Berechtigte würde unterrichtet durch Anfrage zur Löschung und könnte dann aufgrund der schuldrechtlichen Verpflichtung Bekanntgabe des Kaufpreises verlangen und die Verwendung der Löschungsbewilligung mit Treuhandauftrag verknüpfen - vorausgesetzt, die 10 Jahre sind noch nicht abgelaufen.

VG Jana
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