Eintragung Auflassungsvormerkung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Sarah84
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#1

09.08.2022, 09:05

Guten Morgen zusammen.

Ich habe folgendes Problem/Frage in einer übernommenen laufenden Sacher einer Kollegin:

Ein Bauträger hat von einem Privatmann ein unbebautes Grundstück gekauft, auf welchem mehrere Doppelhaushälften gebaut und wieder verkauft werden soll.
Der Bauträger hat sich im Grundbuch von dem Privatmann eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen.

Nach Abschluss des o. g. Kaufvertrages hat der Bauträger einen weiteren Kaufvertrag (er ist noch nicht Eigentümer des unbebauten Grundstückes) mit einem Privatmann über eines der noch zu errichtenden Doppelhaushälften geschlossen.

Sehe ich es richtig, dass ich für den Privatmann noch keine Auflassungsvormerkung eintragen lassen kann, weil der Bauträger ja noch nicht Eigentümer ist.
Laura:)
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#2

16.08.2022, 10:03

So siehts aus. Sobald der Bauträger Eigentümer ist, kannst Du die AV beantragen. Beides müsste ja dann auch Fälligkeitsvoraussetzung sein.
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