Hauptwohnsitzdienstbarkeit

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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nofa-südbayern
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#1

08.08.2022, 08:46

Hallo zusammen,

es soll ein Erbbaurecht bestellt werden. Hierfür möchte der Grundstückseigentümer, dass das zu errichtende Bauwerk
a) nur bewohnt werden darf von Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, in der das Grundstück liegt,
b) nur zu Wohnzwecken verwendet werden darf sowie max. ein häusliches Arbeitszimmer und gewerbliche Fläche bis zu 25% der Wohnfläche
c) nicht ohne seine Zustimmung von anderen Leuten als den Erbbauberechtigten und ihre Familienangehörigen genutzt werden darf

Ich hätte jetzt gedacht, dass ich zu c) einfach einen Passus im Punkt "Zustimmungserfordernisse" einfüge, dass die Vermietung und Verpachtung der Zustimmung bedarf.

Für Punkt a) hätte ich eine Grunddienstbarkeit für den Grundstückseigentümer vorgesehen, eine Art Wohnungsbelegungsrecht? Hat hierfür jemand zufällig ein Muster für mich?

Für Punkt b) hätte ich angedacht, dass man bei der Bebauungsverpflichtung rein schreibt, dass ein EFH zu errichten ist und dieses vorrangig zu Wohnzwecken zu verwenden ist. Außerdem: "Die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers ist zulässig. Eine Zweckentfremdung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich, diese liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
1. zu mehr als 25 % der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird bzw.
2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist.
Der Erbbauberechtigte ist in diesem Fall verpflichtet, selbst für eine etwaig erforderliche öffentlich rechtliche Genehmigung auf seine Kosten bei der zuständigen Behörde zu beantragen."

Passt diese Formulierung oder hat jemand einen Vorschlag für mich?

Vielen Dank für eure Mithilfe!
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