Kaufpreisfälligkeit

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reno2001
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#1

07.06.2022, 10:56

Guten Morgen liebe Kolleginnen! Als blutige Anfänger im Notariat haben wir eine – für euch sicher einfache – Frage zur Formulierung bzgl. der Fälligkeit des Kaufpreises: Wie formuliert ihr diese? Mir sind aus früheren Notariaten verschiedene Möglichkeiten bekannt und ich brüte über der Frage, welche in der Praxis die Beste sein mag:
(1) „Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar frühestens zwei Wochen nachdem der Notar die Fälligkeit mitgeteilt hat.“ Hier wird somit kein konkretes Datum angegeben, was ich vom Gefühl her irgendwie als unglücklich empfinde. Außerdem müssten die Vertragsparteien noch weitere zwei Wochen warten und meiner Erfahrung nach wird das Zahlungsdatum von diesen immer sehnlichst erwartet.
(2) „Der Kaufpreis ist frühestens fällig am [konkretes Datum, etwa vier Wochen nach Beurkundung], jedoch nicht bevor folgende Bescheinigungen vorliegen: a) VorkRVerzErkl usw. Der Notar wird die Vertragsparteien über die Fälligkeit schriftlich in Kenntnis setzen. Der Kaufpreis ist dann innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Fälligkeitsmitteilung zu zahlen.“ Hier haben wir zwar ein konkretes Datum im Kaufvertrag. Dieses kann jedoch entweder nicht eingehalten werden, weil noch Bescheinigungen fehlen. Liegen die Bescheinigungen ausnahmsweise schnell vor, kann es passieren, dass die Bescheinigungen alle da sind, das Datum aber noch nicht erreicht ist Außerdem habe ich es bei dieser Variante sehr oft erlebt, dass die Vertragsparteien anriefen und bemängelten, dass der Kaufpreis doch fällig wäre, da „heute das Datum ist“. Der Begriff „frühestens“ sowie der Satz „jedoch nicht bevor folgende Bescheinigungen vorliegen“ scheint für den Laien oftmals unverständlich zu sein.
Ich würde mich sehr über einige Vorschläge samt Erklärung freuen.
In einem Vertragsmuster in RA-Micro habe ich sogar gelesen, dass die Fälligkeitsmitteilung per Einschreiben/Rückschein versandt werden könnte. Dies kenne ich aus keinem der früheren Notariate. Dies stelle ich mir ebenfalls schwierig vor: Jedes Einschreiben, dessen Empfänger gerade nicht zu Hause ist und es nicht entgegennehmen kann, käme ja nach Wochen zurück.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus! Ich wünsche euch allen eine erfolgreiche Woche!
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#2

07.06.2022, 19:07

Okay, da hast du ja eine Menge geschrieben, also wir machen es so:
"Der Kaufpreis ist fällig [am _______] (oder wir schreiben es anders) [X Wochen nach Mitteilung des Notars, dass die Fälligkeit eingetreten ist], aber nicht vor Bestätigung des Notars, dass folgende Unterlagen vorliegen (Vorkaufsverzicht usw)."
Dann bist du schonmal diese nervigen Nachfragen los (zumindest meistens, die fragen tdm wenn es über das Datum hinaus geht). Wenn die Fälligkeit vorher schon eintritt weil du alle Unterlagen hast, schreibst du in die Fälligkeitsmitteilung soetwas wie
"Bitte zahlen Sie den Kaufpreis auf der Verkäuferkonto zum [hier Datum das im Vertrag steht bzw. Datum von Fälligkeitsmitteilung + X Wochen]."
Dann hast du alles getan und es liegt in der Hand des Käufers zu zahlen.
Fälligkeitsmitteilungen schicken wir nie per Einschreiben/Rückschein raus. Wozu? Wenn du ganz sicher gehen willst, dass es ankommt schick es einfach vorab per E-Mail. Einschreiben dauern länger und kosten mehr Porto. Würde ich höchstens in Extremfällen wo man nicht weiß ob der Käufer ganz sauber ist oder auf Verlangen des Verkäufers machen.
Ich hoffe das hilft dir, bei uns klappt das jedenfalls ganz gut.
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