Einholung Löschungsbewilligung bei gepfändeter Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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InPa92
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#1

01.06.2022, 11:52

Hallo ihr Lieben,

mein Chef und ich stehen etwas ratlos dar und da dachte ich, dass einer von euch vielleicht schon einmal den nachstehenden Fall hatte oder eine Lösung kennt:

Der Notar ist beauftragt, im Zuge der Kaufvertragsabwicklung die Löschungsbewilligungen für die vom Käufer nicht zu übernehmenden Grundschulden einzuholen. Ein Gläubiger ist eine Privatperson. Seine (brieflose) Grundschuld wurde jedoch im Wege eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als Drittschuldner beschlagnahmt. Hier ist mir jedoch aufgefallen, dass die Pfändung nicht im Grundbuch eingetragen ist, wodurch die Beschlagnahmung nicht wirksam ist. Besagter Drittschuldner möchte seine Löschungsbewilligung aufgrund der Pfändung nicht herausgeben und beharrt darauf, dass der Notar sich an die Gläubigerin (vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) wendet. Hier möchte der Notar aufgrund seiner Neutralitätspflicht jedoch nicht darauf hinweisen, dass zur richtigen Pfändung eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich ist.

Hat von euch jemand eine Idee? Könnte man die Gläubigerin der vermeintlich gepfändeten Grundschuld einfach auffordern eine sog. Freigabeerklärung abzugeben, dass wenn der Ablösebetrag gezahlt ist, die Pfändung zurückgenommen wird und über die Löschungsbewilligung frei verfügt werden kann? (Bitte nicht lachen, ich hab einen solchen Fall auch noch nie gehabt.)

Über Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
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