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Kaufvertrag denkmalgeschütztes Gebäude

Verfasst: 25.05.2022, 08:48
von Ramona A.
Hallo,
ich muss jetzt einen Kaufvertrag vorbereiteten, bei dem der Kaufgegenstand unter Denkmalschutz steht. Ich habe schon gesucht, aber keine passende Belehrung bzw. Hinweis, der ja wohl in den Kaufvertrag
eingearbeitet werden muss, gefunden. Wir sind in in NRW. Kann mir da jemand weiterhelfen. Und was ich muss ich bei der Abwicklung später beachten?

Re: Kaufvertrag denkmalgeschütztes Gebäude

Verfasst: 25.05.2022, 22:23
von Notariatsoldie
Ich bin auch in NRW tätig. Beim letzten Kaufvertrag haben wir lediglich darüber belehrt, dass die Baulichkeiten dem Denkmalschutz unterliegen.
Bei der Abwicklung ist zu beachten, dass es in NRW ein neues Denkmalschutzgesetz gibt, das am 1. Juni 2022 in Kraft tritt - siehe Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26 v. 06.05.22.
Nach § 31 des DSchG NRW steht der Gemeinde u.U. ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden.

Re: Kaufvertrag denkmalgeschütztes Gebäude

Verfasst: 27.05.2022, 11:09
von Ramona A.
:thx