Löschung Hofvermerk

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

28.04.2022, 16:15

Hallo,
ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch..
Ich habe nach dem Grundbuch einen Hof im Sinne der Höfeordnung. Jetzt wurde das letzte Grundstück aus diesem Grundbuch verkauft, es gibt auch nichts weiteres. Der Eigentümer war der Meinung,
der Hofvermerk sei schon lange gelöscht, weil er gar nicht wirtschaftsfähig ist und auch keinen wirklichen Hof betrieben hatte. Kaufgegenstand ist eine Pferdewiese, die verpachtet war.
Ich müsste ja jetzt die Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts beantragen, weil formal ja der Hof noch eingetragen ist.
Müsste ich dann gleichzeitig auch das Landwirtschaftsgericht um Weisung an das Grundbuchamt zur Löschung des Hofvermerks von Amts wegen bitten?
Oder mache ich das zuerst und brauche dann gar keine Genehmigung mehr, weil ja kein Hof mehr... ??????
Irgendwie komme ich mit der zeitlichen Reihenfolge nicht klar..
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NoFaWi
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#2

29.04.2022, 12:36

Einseitige Erklärung des Eigentümers (Hofesaufgabe), Entwurf und Ubgl. genügt. Inhalt: keine Hofeseigenschaft mehr, keine höferechtlichen Bindungen vorhanden (zB Einsetzung eines Hofeserben).
Antrag nur an das Landwirtschaftsgericht mit der Bitte, Euch vom (Löschungs-)Ersuchen des LWG an das GBA zu benachrichtigen. An das LWG letzten Einheitswertbescheid mitsenden.
Ramona A.
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#3

04.05.2022, 10:26

:thx
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#4

05.05.2022, 17:57

die Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts brauchst du nicht, wenn nur ein Grundstück verkauft wurde, sondern maximal die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (ich gehe mal nicht davon aus, dass die Weide das einzige Grundstück im Hofgrundbuch ist, oder)
Ramona A.
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#5

06.05.2022, 19:46

Doch, die Weide ist noch als einziges Grundstück im Grundbuch eingetragen.
Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass bereits der Vater des Eigentümers die Löschung des Hofvermerks beantragt hat, dieser Antrag aber wohl nicht vollzogen wurde. Ich warte jetzt auf die Info, was damals wohl passiert ist.
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