Grundbuchauszug im Internet?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#1

26.09.2007, 15:29

Sagt mal, kann ich einen Grundbuchauszug auch im Internet bekommen (so ähnlich wie beim Handelsregister) oder muss mein Chef dahin gehen bzw. herschicken lassen?

Danke
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#2

26.09.2007, 15:31

Das geht nur wenn er für das jeweilige Bundesland registriert ist. Bei Auszügen besteht ja kein öffentliches Intresse, so dass die jeder anfordern kann. Grade auch von RA'en ist ja das Intresse immer glaubhaft zu machen. Deswegen geht es nicht so ohne weiteres mit der Freischaltung...
Einfach mal auf der HP für euer Bundesland gucken was da an Bedingungen stehen wann sich ein RA registrieren und die Auszüge selbst einholen kann.
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#3

26.09.2007, 15:35

Ui, da kostet die Einrichtung ja 500,00 € und so oft haben wir das ja nicht. Also muss er doch hin ;-)

Dank dir
Benutzeravatar
Lotti
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 425
Registriert: 11.04.2007, 09:21
Beruf: Notarfachangestellte
Software: WinMacs
Wohnort: Nds.
Kontaktdaten:

#4

26.09.2007, 16:01

da braucht man eine software für. und die ist wie du schon gesehen hast, richtig teuer.
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#5

26.09.2007, 16:06

Nicht unbedingt - eine SOftware wird in den meisten Fällen noch nicht mal eine spezielle benötigt.
Die meisten BL arbeiten wohl schon mit SolumWeb (Webbasierte Form von SolumStar), so dass man die Auszüge einfach über ne HP abrufen kann. Aber das Freischalten an sich (die Prüfung ob man Notar/Anwalt sonst was ist, die Vergabe des Passwortes, die Einrichtung des Accounts), dafür fallen die € 500,00 an. Wenn man nicht viele Auszüge braucht, lohnt das nicht...
Ne spezielle Software wird eigentlch nicht benötigt... In den meisten FÄllein reicht ein internetfähiger PC
http://www.bnotk.de/Service/Elektronisc ... dbuch.html
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#6

26.09.2007, 19:30

naja lohnen hin oder her, aber es ist äußerst praktisch wenn man "mal eben" n Grundbuchauszug ziehen kann, als wenn man erstmal 15 km fahren muss und dann noch jemanden finden muss, der einen hinfährt..
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#7

26.09.2007, 20:49

Ich find das auch total praktisch mit den Grundbuchauszügen. Wenn dein Chef dafür allerdings extra zu Gericht fahren muss, dann würde ich bei einem Notar in der Gegend nachfragen, ob der den eben ziehen kann. Natrülich Vollmacht, evtl. Titel oder anwaltliche Versicherung an den Notar schicken.
Jupp03/11

#8

26.09.2007, 20:55

Natrülich Vollmacht, evtl. Titel oder anwaltliche Versicherung an den Notar schicken.
Das berechtigt den bevollmächtigten Notar m. E. nicht, einen GB zu holen, insbesondere keine Vollmacht, von wem auch, und keine anwaltliche Versicherung.
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#9

26.09.2007, 21:06

Wir machen/haben es immer so gemacht, aufgrund anwaltlicher Versicherung oder halt Vollmacht und kopie des Titels. Hat sich nie ein Notar beschwert.
Jupp03/11

#10

26.09.2007, 21:11

ich mich dir ja keinen Vorwurf.

Der Notar darf dieses über Internet aber nicht aufgrund eurer anwatlichen Versicherung bzw. Vollmacht.
Antworten